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§ 1 - Mutterschutzverordnung (MuSchV)

neugefasst durch B. v. 11.11.2004 BGBl. I S. 2828; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 320
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 2030-2-2 Beamte
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§ 1



(1) Eine Beamtin darf während ihrer Schwangerschaft nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Dienstleistung gefährdet ist.

(2) In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung darf die Beamtin nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Dienstleistung ausdrücklich bereiterklärt; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.



 

Zitierungen von § 1 MuSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MuSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MuSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MuSchV
... und sonstigen vorzeitigen Entbindungen zusätzlich um den Zeitraum, der nach § 1 Abs. 2 nicht in Anspruch genommen werden konnte. Beim Tode ihres Kindes kann die Mutter auf ihr ...
§ 4 MuSchV (vom 01.03.2006)
... die Beschäftigungsverbote der §§ 1 , 2 und 3 sowie des § 8 hinsichtlich des Dienstes zu ungünstigen Zeiten und des ...
§ 4a MuSchV
... die in § 1 Abs. 2 und in § 3 Abs. 1 genannten Zeiten sowie der Entbindungstag in eine Elternzeit fallen, ...
§ 6 MuSchV
... eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. (2) Für die Berechnung des in § 1 Abs. 2 bezeichneten Zeitraums vor der Entbindung ist auf Verlangen der oder des Dienstvorgesetzten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuregelung mutterschutz- und elternzeitrechtlicher Vorschriften
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 320
Artikel 3 EVMuSchEltZV Änderung weiterer Vorschriften
... ist, wird die Angabe „wegen Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach den §§ 1 und 3 der Mutterschutzverordnung oder nach der Elternzeitverordnung" durch die Wörter ... ist, wird die Angabe „wegen Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach den §§ 1 und 3 der Mutterschutzverordnung oder nach der Elternzeitverordnung" durch die Wörter ... ist, wird die Angabe „nach § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes, § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 der Mutterschutzverordnung" durch die Wörter „für die ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Elternzeitverordnung (EltZV)
neugefasst durch B. v. 11.11.2004 BGBl. I S. 2841; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 320
§ 2 EltZV (vom 01.01.2007)
... Beendigung der Elternzeit zum Zwecke der Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen nach § 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 der Mutterschutzverordnung ist nicht zulässig. Die Elternzeit ist ...