Änderung § 7a Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vom 20.08.2009

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§ 7a a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.08.2009 geltenden Fassung
§ 7a n.F. (neue Fassung)
in der am 25.01.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 11.01.2011 BGBl. I S. 39
(Text alte Fassung)

§ 7a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 7a (aufgehoben)





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