interne Verweise§ 8 EGKTestV Finanzierung (vom 25.01.2011) ... Heilberufsausweise und die elektronischen Berufsausweise sowie der Anpassungskosten nach § 5a Absatz 4, 4. den durch die Testung bedingten personellen und betrieblichen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 11.01.2011 BGBl. I S. 39
Artikel 1 3. EGKTestVÄndV Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ... durch die Wörter „für die" ersetzt. 2. Die §§ 2 bis 7 werden wie folgt gefasst: „§ 2 Ziel der Testmaßnahmen ... unmittelbar mit mindestens einer Testregion zu organisieren und durchzuführen. § 5a Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden. (4) Zur Sicherstellung der Praxistauglichkeit ... für die Einführung weiterer Anwendungen genutzt werden können. § 5a Betriebsverantwortung für die Testinfrastruktur (1) Die Gesellschaft für ... Heilberufsausweise und die elektronischen Berufsausweise sowie der Anpassungskosten nach § 5a Absatz 4, 4. den durch die Testung bedingten personellen und betrieblichen ... In § 9 Satz 1 werden nach der Angabe „bis 5" die Wörter „und des § 5a Absatz 1 bis 4" ...
Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG)
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 203
Artikel 2 VergRModG Folgeänderungen ... 3 Absatz 5 Buchstabe i der Vergabe- und Vertragsordnung" ersetzt. (13) In § 5a Absatz 2 Satz 2 der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der ...
Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO)
V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 674
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 02.10.2006 BGBl. I S. 2189
Artikel 1 EGKTestVÄndV ... zum Zulassungsverfahren und zu den Prüfkriterien wird in der Richtlinie nach § 5a Abs. 1 Satz 2 geregelt." 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) ... genutzt werden können." 4. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: § 5a Betriebsverantwortung für die ... 4. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: § 5a Betriebsverantwortung für die Testinfrastruktur (1) Die Gesellschaft für ... Angabe zu den §§ 3 und 5" durch die Angabe zu den §§ 3 bis 5a " und werden die Wörter Bundesministerium für Gesundheit und Soziale ... Angabe §§ 3 bis 5" durch die Angabe §§ 3 bis 5 und des § 5a Abs. 1 bis 4" und werden die Wörter Bundesministerium für Gesundheit und ... wird, kann ausnahmsweise auch die Zulassung von Anbietern zur Durchführung der in § 5a genannten operativen Betriebsleistungen durch Vergabe einer Konzession erfolgen; für die ... gelten die Rahmenbedingungen für Betriebsleistungen der Telematik gemäß § 5a Abs. 1 entsprechend; vor der Zulassung ist der Gesellschaft für Telematik Gelegenheit zur ... Telematik auf Grundlage der Prüfkriterien, die Bestandteil der Richtlinie nach § 5a Abs. 1 Satz 2 sind, funktional geprüft. Zusätzlich werden - ggf. iterativ - ... zum Zulassungsverfahren und zu den Prüfkriterien wird in der Richtlinie nach § 5a Abs. 1 geregelt. 4 Referenzinstallation Da die Telematikinfrastruktur aus ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 17.08.2009 BGBl. I S. 2858
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