- 1.
- Industrielle Metallberufe, anerkannt durch Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 15. Januar 1987 (BGBl. I S. 274)
Industriemechaniker/Industriemechanikerin
Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin
Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin
Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin
Automobilmechaniker/Automobilmechanikerin
- 2.
- Industrielle Elektroberufe, anerkannt durch Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen und zum Kommunikationselektroniker/zur Kommunikationselektronikerin im Bereich der Deutschen Bundespost vom 15. Januar 1987 (BGBl. I S. 199)
Elektromaschinenmonteur/Elektromaschinenmonteurin
Energieelektroniker/Energieelektronikerin
Industrieelektroniker/Industrieelektronikerin
Kommunikationselektroniker/Kommunikationselektronikerin
§ 3 IndMet/IndElekBGJAnrV Einjährige Berufsfachschule ... einen oder mehrere Ausbildungsberufe vorbereitet, ist auf die Ausbildungszeit in den in der Anlage 2 aufgeführten Ausbildungsberufen als erstes Jahr der Berufsausbildung anzurechnen, wenn ... wenn 1. der Schulunterricht seiner Fachrichtung nach den in der Anlage 2 aufgeführten Ausbildungsberufen entspricht und 2. der Lehrplan der ...