§§ 179 bis 224 - Reichsversicherungsordnung (RVO k.a.Abk.)

G. v. 15.12.1924 RGBl. I S. 779; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 820-1 Versicherung nach der Reichsversicherungsordnung
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Zweites Buch Krankenversicherung
Zweiter Abschnitt
§§ 179 bis 224 (aufgehoben)

Zweites Buch Krankenversicherung

Zweiter Abschnitt

§§ 179 bis 224 (aufgehoben)


§§ 179 bis 224 hat 1 frühere Fassung



Text in der Fassung des Artikels 7 Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) G. v. 23. Oktober 2012 BGBl. I S. 2246 m.W.v. 30. Oktober 2012



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