Anlage 13 - Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)

neugefasst durch B. v. 06.04.2005 BGBl. I S. 997; zuletzt geändert durch Artikel 139 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 7831-10 Tierseuchenbekämpfung
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Anlage 13 (zu § 37 Abs. 1 Satz 2) Waren, deren Durchfuhr bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ohne Genehmigung zulässig ist


Anlage 13 wird in 2 Vorschriften zitiert



Art, Verwendungszweck Voraussetzungen
12
1. Eizellen, Embryonen und
Samen von Klauentieren
und Pferden
Das Transportbehältnis muss sauber, desinfiziert und verschließbar sein.
2. Bruteier 1. Das Transportbehältnis muss

a) erstmalig benutzt und sauber sein oder
b) aus Plastikmaterial, Metall oder anderem entsprechend desinfizierbarem
Material bestehen sowie sauber und desinfiziert sein.

2. Das Transportmittel und -behältnis muss so beschaffen sein, dass Teile
beschädigter Bruteier während der Beförderung nicht herausfallen können.
3. Eier und Sperma von
Fischen
Das Transportmittel oder -behältnis muss sauber und so beschaffen sein, dass
Wasser während der Beförderung nicht austreten kann.
4. Ausgelassene Fette, die
zum menschlichen Verzehr
bestimmt sind
Das Transportbehältnis muss sauber und flüssigkeitsdicht sein.


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Zitierungen von Anlage 13 BmTierSSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 13 BmTierSSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BmTierSSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 BmTierSSchV Anforderungen an die Durchfuhr (vom 01.01.2015)
... nach Buchstabe b im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat, oder 2. Waren der in Anlage 13 Spalte 1 genannten Arten oder Verwendungszwecke, wenn sie a) die dort für sie in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Verordnung zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
V. v. 27.03.2006 BGBl. I S. 579
Artikel 1 9. BmTierSSchVÄndV Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
... trägt, sofern es sich um eine mehrseitige Bescheinigung handelt". 33. Anlage 13 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird gestrichen. b) Die ...


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