Start
>
Inhalt EltZV
>
§ 3
Updates
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2009 aufgehoben
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
§ 3 - Elternzeitverordnung (EltZV)
neugefasst durch B. v. 11.11.2004
BGBl. I S. 2841
; aufgehoben durch
Artikel 4
V. v. 12.02.2009
BGBl. I S. 320
Geltung ab 01.01.1986; FNA: 2030-2-23
Beamte
4 weitere Fassungen
|
wird in 13 Vorschriften zitiert
§ 2
←
→
§ 4
§ 3
Der Erholungsurlaub wird nicht nach §
5
Abs. 3 Nr. 1 der
Erholungsurlaubsverordnung
gekürzt, wenn Beamtinnen und Beamte während der Elternzeit bei ihrem Dienstherrn eine Teilzeitbeschäftigung im Beamtenverhältnis ausüben.
§ 2
←
Inhaltsverzeichnis
→
§ 4
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in EltZV
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Anzeige
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/3757/a52863.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Updates
|
Web-Widget
|
RSS-Feed