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Zitierungen von § 4 CWÜV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 CWÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CWÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 CWÜV Meldearten und -angaben (vom 08.03.2024)
... Die Meldungen nach § 4 sind Neumeldungen für das laufende Kalenderjahr, Jahresabschlußmeldungen für das ... oder Jahresvorausmeldung. Jahresabschlußmeldungen sind abzugeben in allen Fällen des § 4 Absatz 1 , Neu-, Jahresvoraus- und Änderungsmeldungen in den Fällen des § 4 Absatz 1 Nummer 3 ... des § 4 Absatz 1, Neu-, Jahresvoraus- und Änderungsmeldungen in den Fällen des § 4 Absatz 1 Nummer 3 bis 6 . (2) Die Meldung muß folgende Angaben über das Werk enthalten: 1. ... 1. Name und Anschrift des Werkes, 2. Name des Betreibers, 3. im Falle des § 4 Absatz 1 Nummer 2 die Angabe, ob mindestens ein Betrieb mehr als 200 Tonnen einer PSF-Chemikalie produziert hat, ... ein Betrieb mehr als 200 Tonnen einer PSF-Chemikalie produziert hat, 4. im Falle des § 4 Absatz 1 Nummer 3 die Angabe, ob das Werk mehr als 200 Tonnen einer nach Absatz 4 Nummer 3 meldepflichtigen ... der Liste 3 produziert hat oder voraussichtlich produzieren wird, 5. im Falle des § 4 Absatz 1 Nummer 4 die Angabe, ob mindestens ein Betrieb mehr als zehn Kilogramm einer Chemikalie der Liste 2 Nummer ... produzieren, verarbeiten oder verbrauchen wird, 6. in den Fällen des § 4 Absatz 1 Nummer 3 und 4 die Anzahl aller Betriebe, die eine Meldepflicht auslösen, im Falle des § 4 Absatz 1 ... 1 Nummer 3 und 4 die Anzahl aller Betriebe, die eine Meldepflicht auslösen, im Falle des § 4 Absatz 1 Nummer 1 die ungefähre, im Falle des § 4 Absatz 1 Nummer 2 die genaue Anzahl der Betriebe, welche ... auslösen, im Falle des § 4 Absatz 1 Nummer 1 die ungefähre, im Falle des § 4 Absatz 1 Nummer 2 die genaue Anzahl der Betriebe, welche die dort jeweils bezeichneten Chemikalien produziert ... die dort jeweils bezeichneten Chemikalien produziert haben, 7. in den Fällen des § 4 Absatz 1 Nummer 1 und 2 die hauptsächlichen Tätigkeiten des Werkes, 8. im Falle des § 4 Absatz 1 ... 1 Nummer 1 und 2 die hauptsächlichen Tätigkeiten des Werkes, 8. im Falle des § 4 Absatz 1 Nummer 5 über den gesamten Bereich, der für die Produktion einer Chemikalie der Liste 1 erheblich ... Bestimmungszwecks. (3) Die Meldung muß folgende Angaben über jeden der in § 4 Absatz 1 Nummer 3 und 4 bezeichneten Betriebe enthalten: 1. Name und Standort innerhalb des Werkes ... 3. hauptsächliche Tätigkeiten des Betriebes, 4. im Falle des § 4 Absatz 1 Nummer 4 zusätzlich a) nähere Einzelheiten zur Art des Betriebes im Sinne von Teil ... b) die Produktionskapazität für jede Chemikalie der Liste 2, bei der jeweils der in § 4 Absatz 1 Nummer 4 genannte Schwellenwert überschritten oder voraussichtlich überschritten wird.  ... überschritten wird. (4) Die Meldung muß folgende Angaben über die in § 4 Absatz 1 bezeichneten Chemikalien enthalten: 1. im Falle des § 4 Absatz 1 Nummer 1 die ... über die in § 4 Absatz 1 bezeichneten Chemikalien enthalten: 1. im Falle des § 4 Absatz 1 Nummer 1 die Gesamtmenge der von dem Werk produzierten bestimmten organischen Chemikalien in den ... 1.000 Tonnen, 1.000 bis 10.000 Tonnen und über 10.000 Tonnen, 2. im Falle des § 4 Absatz 1 Nummer 2 die Gesamtmenge der von jedem Betrieb produzierten PSF-Chemikalien in den ... 1.000 Tonnen, 1.000 bis 10.000 Tonnen und über 10.000 Tonnen, 3. im Falle des § 4 Absatz 1 Nummer 3 gesondert für jede Chemikalie der Liste 3, bei der jeweils der dort genannte Schwellenwert ... 10000 Tonnen, 10000 bis 100000 Tonnen und über 100.000 Tonnen, 4. im Falle des § 4 Absatz 1 Nummer 4 gesondert für jede Chemikalie der Liste 2, bei der jeweils der dort genannte Schwellenwert ... und Verbrauch voraussichtlich benötigten Zeiträume, 5. im Falle des § 4 Absatz 1 Nummer 5 gesondert für jede Chemikalie der Liste 1 a) die chemische Bezeichnung, ...
§ 7 CWÜV Weitere Meldevorschriften (vom 08.03.2024)
... Kalenderjahres zu erstatten. (2) Die Jahresvorausmeldungen sind in den Fällen des § 4 Absatz 1 Nummer 5 und 6 bis zum 1. September, in den Fällen des § 4 Absatz 1 Nummer 3 und 4 bis zum 1. Oktober eines ... den Fällen des § 4 Absatz 1 Nummer 5 und 6 bis zum 1. September, in den Fällen des § 4 Absatz 1 Nummer 3 und 4 bis zum 1. Oktober eines Kalenderjahres, Neu- und Änderungsmeldungen spätestens 20 Tage vor ...
§ 8 CWÜV Formvorschriften (vom 08.03.2024)
... Die Anträge auf Erteilung einer Genehmigung nach § 2 und die Meldungen nach den §§ 4 und 6 sind durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und ...
§ 9 CWÜV Ausnahmen für geringe Konzentrationen (vom 08.03.2024)
... Die §§ 1, 2, 4 und 6 finden keine Anwendung, wenn Chemikalien der Liste 1 einen Anteil von weniger als 1 vom ... 10 vom Hundert oder weniger einer Mischung bilden. (3) Die §§ 2, 4 und 6 finden keine Anwendung, wenn Chemikalien 1. der Liste 2 Nummer 1 bis 3 einen ...
§ 12 CWÜV Ordnungswidrigkeiten (vom 08.03.2024)
... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anzeigt, 2. entgegen § 4 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ...
Anhang 2 CWÜV Explosivstoffe gemäß § 4 Abs. 2
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (3. ÄndCWÜV)
V. v. 05.07.2011 BGBl. I S. 1349
Artikel 1 3. ÄndCWÜV
... (BGBl. I S. 888) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 1 Nummer 5 werden die Wörter „einer Chemikalie" durch die Wörter ... 3. § 9 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die §§ 2, 4 und 6 finden keine Anwendung, wenn Chemikalien 1. der Liste 2 Nummer 1 bis 3 einen ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen
V. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 74
Artikel 1 5. CWÜVÄndV
... Juli 2020 (BGBl. I S. 1603) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „ § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5" durch die Angabe „§ 4 Absatz 1 Nummer 3 bis 6" ersetzt. b) ... Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5" durch die Angabe „ § 4 Absatz 1 Nummer 3 bis 6" ersetzt. b) In Absatz 2 Nummer 3 bis 8 wird die Angabe „Abs." ... wie folgt gefasst: „(2) Die Jahresvorausmeldungen sind in den Fällen des § 4 Absatz 1 Nummer 5 und 6 bis zum 1. September, in den Fällen des § 4 Absatz 1 Nummer 3 und 4 bis zum 1. Oktober eines ... den Fällen des § 4 Absatz 1 Nummer 5 und 6 bis zum 1. September, in den Fällen des § 4 Absatz 1 Nummer 3 und 4 bis zum 1. Oktober eines Kalenderjahres, Neu- und Änderungsmeldungen spätestens 20 Tage vor ...