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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2017 aufgehoben
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II. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundespatentgerichts in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften (PatGerWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 16.07.2002 BGBl. I S. 2669; aufgehoben durch § 4 A. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1471
Geltung ab 01.08.2002; FNA: 2030-14-123 Beamte
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II.



Nach § 174 Abs. 3 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Vertretung des Bundesministeriums der Justiz in Verwaltungsstreitfällen, soweit das Bundesamt für Finanzen nach dieser Anordnung zur Entscheidung über den Widerspruch befugt war.

 
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