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Zitierungen von § 7 BPersVWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BPersVWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPersVWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 BPersVWO Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
... Ist nach Ablauf der Fristen nach § 7 Abs. 2 und § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 bei Gruppenwahl nicht für jede Gruppe ein ...
§ 12 BPersVWO Bezeichnung der Wahlvorschläge
... Nach Ablauf der Fristen nach § 7 Abs. 2, § 10 Abs. 5 und § 11 Abs. 1 ermittelt der Wahlvorstand durch das Los die ...
§ 13 BPersVWO Bekanntmachung der Wahlvorschläge
... Unverzüglich nach Ablauf der Fristen nach § 7 Abs. 2, § 10 Abs. 5 und § 11 Abs. 1, spätestens jedoch fünf Arbeitstage vor ...
§ 32 BPersVWO Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
... die Wahl des Bezirkspersonalrates gelten die §§ 1 bis 30 entsprechend, soweit sich aus den §§ 33 bis 41 nichts anderes ...
§ 46 BPersVWO Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (vom 15.06.2021)
... der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter gelten die §§ 1 bis 3, 6 bis 25, 28 und 30 entsprechend mit der Abweichung, dass sich die Zahl der zu wählenden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Artikel 23 BPersVGNG Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
...  b) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 6 Abs. 3" durch die Angabe „ § 7 " ersetzt. 5. § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... b) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 6 Abs. 3" durch die Angabe „ § 7 " ersetzt. 9. § 31 wird aufgehoben. 10. In § 35 Absatz 2 wird ... der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter gelten die §§ 1 bis 3, 6 bis 25, 28 und 30 entsprechend mit der Abweichung, dass sich die Zahl der zu wählenden ...
 
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