Kapitel 3 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Archivdienst des Bundes (LAP-hDArchivV k.a.Abk.)
Kapitel 3 Sonstige Vorschriften
§ 17 Übergangsregelung
Für Archivreferendarinnen und Archivreferendare sowie Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung in der Ausbildung befinden, gelten die bisherigen Vorschriften fort.
§ 18 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3802/b10268.htm