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Kapitel 3 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Archivdienst des Bundes (LAP-hDArchivV k.a.Abk.)

V. v. 13.06.2002 BGBl. I S. 1843; aufgehoben durch § 25 V. v. 13.07.2016 BGBl. I S. 1775
Geltung ab 20.06.2002; FNA: 2030-7-21-1 Beamte
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Kapitel 3 Sonstige Vorschriften

§ 17 Übergangsregelung



Für Archivreferendarinnen und Archivreferendare sowie Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung in der Ausbildung befinden, gelten die bisherigen Vorschriften fort.


§ 18 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.