Eingangsformel - Herrentunnel-Mauthöheverordnung (HerrentunnelMautHV)

V. v. 06.07.2005 BGBl. I S. 2108
Geltung ab 14.07.2005; FNA: 9290-11-4 Gebühren im Straßenverkehr

Eingangsformel



Auf Grund des § 3a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 bis 5 des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2003 (BGBl. I S. 98) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Anhörung des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein:



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