1Bei Ermittlung des potenziellen Risikobetrags für das Marktrisiko ist
- 1.
- anzunehmen, dass die zum Geschäftsschluss im Sondervermögen befindlichen Finanzinstrumente oder Finanzinstrumentsgruppen weitere 20 Arbeitstage im Sondervermögen gehalten werden, und
- 2.
- ein einseitiges Prognoseintervall mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau in Höhe von 99 Prozent sowie
- 3.
- ein effektiver historischer Beobachtungszeitraum von mindestens einem Jahr zugrunde zu legen.
2Eine Abweichung von Satz 1 Nummer 1 von unter 20 Arbeitstagen ist zulässig.
3Eine Abweichung von Satz 1 Nummer 2 ist bis zu einem Wahrscheinlichkeitsniveau von 95 Prozent zulässig.
4Der Prozentsatz in §
8 Absatz 2 ist entsprechend anzupassen.
5Eine Abweichung von Satz 1 Nummer 3 ist nur aufgrund außergewöhnlicher Marktbedingungen und nach vorheriger Zustimmung der Bundesanstalt im Sinne des §
10 Absatz 2 Satz 2 zulässig.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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V. v. 28.06.2011 BGBl. I S. 1278
Artikel 1 1. DerivateVÄndV Änderung der Derivateverordnung ... Hebelwirkung herangezogen werden; hierbei ist der qualifizierte Ansatz nach den §§ 8 bis 14 oder der einfache Ansatz nach den §§ 15 bis 17d zu verwenden. Die Methode ist in ... sind, kann die Bundesanstalt geeignete Maßnahmen veranlassen." 11. § 11 wird wie folgt geändert: a) Im einleitenden Satzteil wird das Wort ... zu unterrichten. Die Anzeige hat auch die zugrunde gelegten Parameter nach § 11 Satz 1 Nummer 2 und 3 in Verbindung mit § 11 Satz 3 und 4 zu umfassen. Übersteigt die ... auch die zugrunde gelegten Parameter nach § 11 Satz 1 Nummer 2 und 3 in Verbindung mit § 11 Satz 3 und 4 zu umfassen. Übersteigt die Zahl der Ausnahmen ein nicht angemessenes Niveau, ... darzustellen. (2) Sofern der qualifizierte Ansatz nach den §§ 8 bis 14 genutzt wird, muss der Verkaufsprospekt Angaben zu der erwarteten Hebelwirkung sowie den ... darzustellen. (2) Sofern der qualifizierte Ansatz nach den §§ 8 bis 14 genutzt wird, sind die für das Sondervermögen im Geschäftsjahr ermittelten ... muss auch Angaben zu dem verwendeten Risikomodell nach § 10 und den Parametern nach § 11 enthalten. Im Jahresbericht ist auch die im Geschäftsjahr genutzte Hebelwirkung anzugeben. ...