Artikel 16 - Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)

G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426
Geltung ab 01.04.2003; FNA: 7133-4/1 Waffen
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Artikel 16 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


Artikel 16 wird in 1 Vorschrift zitiert

In § 21a Abs. 2 Nr. 2 der Außenwirtschaftsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vorn 22. November 1993 (BGBl. I S. 1934, 2493), die zuletzt durch Artikel 39 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) geändert worden ist, werden die Wörter „im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes" durch die Wörter „im Sinne von § 1 Abs. 4 des Waffengesetzes in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1 und 2 zum Waffengesetz" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 16 WaffRNeuRegG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16 WaffRNeuRegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffRNeuRegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17 WaffRNeuRegG Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
... auf Artikel 8, 10, 11, 13, 14 und 16 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils ...


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