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§ 10b - Eichordnung (EichO k.a.Abk.)

§ 10b Abgabe von leichtem Heizöl


§ 10b hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Wird Gasöl, das auf Grund des § 2 Absatz 3 Nummer 1 des Energiesteuergesetzes gekennzeichnet ist und zum Verheizen verwendet wird (leichtes Heizöl), im geschäftlichen Verkehr nach Volumen abgegeben, ist das Volumen im Betriebszustand nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf eine Temperatur von 15 Grad Celsius umzurechnen und das umgerechnete Volumen der Abrechnung zugrunde zu legen.

(2) Wird die Umrechnung nicht mit einem geeichten Meßgerät vorgenommen, müssen außer dem umgerechneten Volumen auch die im Betriebszustand gemessenen Werte für das Volumen und die Temperatur angegeben werden. Die Temperatur im Betriebszustand ist in diesem Fall mit einem geeichten Thermometer in der Nähe des Zählers zu bestimmen.


Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung V. v. 6. Juni 2011 BGBl. I S. 1035 m.W.v. 17. Juni 2011

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Frühere Fassungen von § 10b Eichordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.06.2011Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
vom 06.06.2011 BGBl. I S. 1035

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 10b Eichordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10b EichO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EichO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 74 EichO Ordnungswidrigkeiten (vom 17.06.2011)
... § 10a Satz 1 Gewichtswerte nicht als Nettowerte angibt, 18b. entgegen § 10b Abs. 1 das Volumen nicht oder nicht ordnungsgemäß umrechnet oder das umgerechnete ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 06.06.2011 BGBl. I S. 1035
Artikel 1 5. EichOÄndV Änderung der Eichordnung
... nach § 3a" die Angabe „Absatz 1" eingefügt. 3. § 10b Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Wird Gasöl, das auf Grund des § ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 08.02.2007 BGBl. I S. 70
Artikel 1 4. EOÄndV
... § 10 Größenangaben § 10a Angabe von Gewichtswerten § 10b Abgabe von leichtem Heizöl § 11 EWG-Schüttdichte Teil 4 ...


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