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§ 25 - Eichordnung (EichO k.a.Abk.)

§ 25 Anbringen des Zulassungszeichens



(1) Der Zulassungsinhaber muß das im Zulassungsschein erteilte Zulassungszeichen auf allen Meßgeräten der zugelassenen Bauart an sichtbarer Stelle anbringen, soweit eine Zulassung erforderlich ist und in den Anlagen oder in der Zulassung nichts anderes bestimmt ist. Meßgeräte einer nicht zugelassenen Bauart darf er nicht mit einem Zulassungszeichen versehen.

(2) Ist eine Meßgeräteart allgemein zur EWG-Ersteichung zugelassen, so kann der Hersteller diese Meßgeräte unter seiner Verantwortung mit dem Zeichen nach Anhang D Nr. 2.5 versehen, wenn sie den Anforderungen an diese Meßgeräteart genügen.

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Zitierungen von § 25 Eichordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 EichO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EichO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7a EichO Nichtselbsttätige Waagen
... Waagen; die §§ 25 und 26 des Eichgesetzes und die §§ 9, 14a bis 25a, 28a, 29, 34 und 35 dieser Verordnung sind auf nichtselbsttätige Waagen nicht ...
§ 7h EichO Messgeräte der Richtlinie 2004/22/EG (vom 17.06.2011)
... Messgeräte (ABl. EU Nr. L 135 S. 1) und das Eichgesetz anwendbar sind. Die §§ 14a bis 28, 28a, 29 und 30 sind auf diese Messgeräte nicht anwendbar; die §§ 34 und 35 ...
§ 74 EichO Ordnungswidrigkeiten (vom 17.06.2011)
... der Schüttdichte nicht die EWG-Schüttdichte verwendet, 21. entgegen § 25 Abs. 1 Satz 2 Meßgeräte mit einem Zulassungszeichen versieht, 22. entgegen ...
Anhang D EichO (zu den §§ 5, 7d, 13, 24, 25, 34, 35, 59, 68 und 72) Verzeichnis der Stempel und Zeichen (vom 17.06.2011)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 08.02.2007 BGBl. I S. 70
Artikel 1 4. EOÄndV
... § 23 Bekanntmachung der Zulassung § 24 Zulassungszeichen § 25 Anbringung des Zulassungszeichens § 25a Rücknahme und Widerruf; einstweiliges ... Messgeräte (ABl. EU Nr. L 135 S. 1) und das Eichgesetz anwendbar sind. Die §§ 14a bis 28, 28a, 29 und 30 sind auf diese Messgeräte nicht anwendbar; die §§ 34 und 35 ...