Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 28a - Eichordnung (EichO k.a.Abk.)

§ 28a Eichung


§ 28a hat 1 frühere Fassung und wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) Meßgeräte sind als geeicht zu stempeln, wenn sie eichfähig sind und den Anforderungen der Zulassung genügen.

(2) Die Eichung kann in einer Eichung für das Inland oder in einer Ersteichung mit Wirkung für den Bereich der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWG-Ersteichung) bestehen. Einem von der zuständigen Behörde als geeicht gestempelten Meßgerät steht ein Meßgerät gleich, das von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit dem Zeichen für die EWG-Ersteichung versehen worden ist.

(3) Die eichtechnische Prüfung kann als Einzelprüfung oder in den Fällen des § 29 Abs. 3 stichprobenweise als Sammelprüfung nach statistischen Methoden vorgenommen werden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung V. v. 8. Februar 2007 BGBl. I S. 70 m.W.v. 13. Februar 2007

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 28a Eichordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.02.2007Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
vom 08.02.2007 BGBl. I S. 70

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 28a Eichordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28a EichO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EichO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7a EichO Nichtselbsttätige Waagen
... Waagen; die §§ 25 und 26 des Eichgesetzes und die §§ 9, 14a bis 25a, 28a , 29, 34 und 35 dieser Verordnung sind auf nichtselbsttätige Waagen nicht ...
§ 7h EichO Messgeräte der Richtlinie 2004/22/EG (vom 17.06.2011)
... (ABl. EU Nr. L 135 S. 1) und das Eichgesetz anwendbar sind. Die §§ 14a bis 28, 28a , 29 und 30 sind auf diese Messgeräte nicht anwendbar; die §§ 34 und 35 sind bei der ...
§ 59 EichO Eichung durch Prüfstellen
... der Eichung durch die staatlich anerkannten Prüfstellen gelten die §§ 28a bis 35, soweit sich nicht aus den Absätzen 2 und 3 etwas anderes ergibt. (2) ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Mess- und Eichgesetz (MessEG)
Artikel 1 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722, 2723; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 27.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 26
§ 62 MessEG Übergangsvorschriften
... Messgeräte, die bis zum 31. Dezember 2014 nach den §§ 28a , 30 der Eichordnung vom 12. August 1988 (BGBl. I S. 1657), die zuletzt durch Artikel 1 der ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
V. v. 08.02.2007 BGBl. I S. 70
Artikel 1 4. EOÄndV
... § 28 Zulassung ohne Eichung Teil 6 Eichung § 28a Eichung § 29 Durchführung der Eichung § 30 Ersteichung § 31 ... (ABl. EU Nr. L 135 S. 1) und das Eichgesetz anwendbar sind. Die §§ 14a bis 28, 28a , 29 und 30 sind auf diese Messgeräte nicht anwendbar; die §§ 34 und 35 sind bei der ... entspricht." 13. § 19 Abs. 1 Satz 5 wird aufgehoben. 14. In § 28a Abs. 3 wird die Angabe „§ 29 Abs. 3 und 4" durch die Angabe „§ 29 Abs. ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed