1 Zulassung
Die Bauarten der Stoppuhren bedürfen der Zulassung zur innerstaatlichen Eichung.
2 Aufschriften
Bei mechanischen Stoppuhren müssen auf dem Ziffernblatt oder auf dem Gehäuse zusätzlich zu den Angaben nach §
42 Abs. 1 angegeben sein
- -
- Meßbereich,
- -
- Halbschwingungsdauer.
3 Fehlergrenzen
- 3.1
- Die Eichfehlergrenzen für die einzelne Messung sind gleich dem kleinsten Skalenteilungswert bzw. Ziffernschritt vermehrt um 0,5 Promille der gemessenen Zeit.
- 3.2
- Bei elektronischen Stoppuhren gelten die Fehlergrenzen im Temperaturbereich von - 10 °C bis 50 °C und im Spannungsbereich 0,9 U0 bis U0, wobei U0 die Nennspannung der vom Hersteller empfohlenen Spannungsquelle ist.
- 3.3
- Bei mechanischen Stoppuhren gelten die Fehlergrenzen im Temperaturbereich von 5 °C bis 35 °C.
- 3.3.1
- Die Fehlergrenzen gelten für alle Lagen, die um nicht mehr als 30 Grad von den Lagen "Krone oben" und "Zifferblatt oben" abweichen.
- 3.3.2
- Bei Stoppuhren mit festgesetzter Gebrauchslage gelten die Fehlergrenzen für alle Lagen, die um nicht mehr als 15 Grad von der festgesetzten Gebrauchslage abweichen.
V. v. 08.02.2007 BGBl. I S. 70