Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
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§ 19 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV)

V. v. 07.11.1989 BGBl. I S. 1966; aufgehoben durch § 26 V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4280
Geltung ab 25.11.1989; FNA: 2124-16-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 19 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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