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Zitierungen von § 12 RettAssAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 RettAssAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RettAssAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 RettAssAPrV Rücktritt von der Prüfung
... Rücktritt unverzüglich mitzuteilen, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. § 12 Abs. 3 gilt ...
§ 14 RettAssAPrV Versäumnisfolgen
... so gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt; § 12 Abs. 3 gilt entsprechend. Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt die Prüfung als nicht ...
§ 15 RettAssAPrV Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
... haben, den betreffenden Teil der Prüfung für nicht bestanden erklären; § 12 Abs. 3 gilt entsprechend. Eine solche Entscheidung ist im Falle der Störung der Prüfung ...
Anlage 5 RettAssAPrV (zu § 12 Abs. 2) Zeugnis über die staatliche Prüfung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten