Anlage - Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV)

V. v. 28.05.1957 BGBl. I S. 582; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 8230-26 Ergänzende Vorschriften zur Krankenversicherung
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Anlage (zu § 2 Abs. 2) Muster für das Zahnarztregister



Das Zahnarztregister hat folgende Angaben zu enthalten:


1.
Laufende Nummer
2.
Name und Titel
3.
Vorname
4.
Wohnort
5.
Geburtsdatum und -ort
6.
a)
Wohnungsanschrift
b)
Praxisanschrift
7.
Staatsangehörigkeit
8.
Fremdsprachenkenntnisse
9.
Datum des Staatsexamens
10.
Datum der Approbation
11.
Datum der Promotion
12.
Niedergelassen ab
13.
Ausübung sonstiger zahnärztlicher Tätigkeit
14.
Eingetragen am
15.
Zugelassen am
16.
Zulassung beendet am
17.
Zulassung ruht seit
18.
Zulassung entzogen am
19.
Approbation entzogen am
20.
Approbation ruht seit
21.
Verhängung eines Berufsverbots am
22.
Im Zahnarztregister gestrichen am
23.
Bemerkungen



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Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

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