Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Gesetz zur Änderung sachenrechtlicher Bestimmungen (Sachenrechtsänderungsgesetz - SachenRÄndG)

G. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2457; aufgelöst durch Artikel 140 G. v. 19.04.2006 BGBl. I 866
Geltung ab 01.10.1994; FNA: 403-23-1 Nebengesetze zum Sachenrecht
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Eingangsformel
Artikel 1 Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
Artikel 2 Änderung anderer Vorschriften, Schlußbestimmungen
Artikel 3 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet



gesamter Text siehe Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG

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Artikel 2 Änderung anderer Vorschriften, Schlußbestimmungen


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung

§ 1 bis § 9 (Änderung von Vorschriften)

§ 10 Schlußbestimmung

(1) Das jeweils zuständige Bundesministerium kann den Wortlaut der durch diesen Artikel geänderten Gesetze sowie der Grundbuchordnung in ihrer vom 1. Oktober 1994 an geltenden Fassung neu bekanntmachen.

(2) (aufgehoben)


Text in der Fassung des Artikels 140 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz G. v. 19. April 2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713 m.W.v. 25. April 2006

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Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1994 in Kraft.



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