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§ 3 - Tollwut-Verordnung (TollwV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 04.10.2010 BGBl. I S. 1313; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 29.12.2014 BGBl. I S. 2481
Geltung ab 01.06.1991; FNA: 7831-1-41-21 Tierseuchenbekämpfung
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§ 3 Ausnahmen



Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen, sofern Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen,

1.
von § 2 Abs. 1 Satz 1 für die Impfung mit anderen als den dort bezeichneten Impfstoffen,

2.
von § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 für wissenschaftliche Versuche,

3.
von § 2 Abs. 1 Satz 2 für ansteckungsverdächtige Tiere, sofern sie zu dem Zeitpunkt, an dem sie tatsächlich oder vermutlich mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, unter wirksamem Impfschutz gestanden haben.

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Zitierungen von § 3 Tollwut-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 TollwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TollwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 TollwV (vom 01.05.2014)
... 12a, oder nach § 13 zuwiderhandelt, 3. einer mit einer Zulassung nach § 3 , § 9 Absatz 3 Satz 3, auch in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 3, oder nach § 9 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Tollwut-Verordnung, der BVDV-Verordnung und der Schweinepest-Verordnung
V. v. 04.10.2010 BGBl. I S. 1308
Artikel 1 TollwVuaÄndV Änderung der Tollwut-Verordnung
... 2. zum Schutz vor der Tierseuche erforderlich ist." 4. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Untersuchungen  ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 10 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Tollwut-Verordnung
... 12a, oder nach § 13 zuwiderhandelt, 3. einer mit einer Zulassung nach § 3 , § 9 Absatz 3 Satz 3, auch in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 3, oder nach § 9 ...