Die zuständige Behörde hat
- 1.
- kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wild lebende Füchse, Marderhunde und Waschbären,
- 2.
- verendet aufgefundene Füchse, Marderhunde und Waschbären
virologisch auf Tollwut zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Zur Durchführung dieser Untersuchung haben Jagdausübungsberechtigte die Tiere nach Satz 1 nach näherer Anordnung der zuständigen Behörde dieser selbst oder einer von ihr bestimmten Untersuchungseinrichtung zuzuleiten. Mit der Zuleitung müssen dem Empfänger des jeweiligen Tieres Angaben zur Abschuss- oder Fundstelle, zum Datum des Abschusses oder Fundes, zur Tierart und zum Verhalten des Tieres vor dem Erlegen mitgeteilt werden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 15 TollwV (vom 01.05.2014) ... Heilversuch vornimmt, 2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 2 Absatz 2, § 3a Satz 2, § 4 Absatz 3, § 6 Nummer 3 Satz 1, § 7 Absatz 1, § 9 Absatz 1, § ...
Verordnung zur Änderung der Tollwut-Verordnung, der BVDV-Verordnung und der Schweinepest-Verordnung
V. v. 04.10.2010 BGBl. I S. 1308
Artikel 1 TollwVuaÄndV Änderung der Tollwut-Verordnung ... Tierseuche erforderlich ist." 4. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Untersuchungen Die zuständige ... 4. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Untersuchungen Die zuständige Behörde hat 1. kranke, ... wird, ordnet die zuständige Behörde zusätzlich zu den Untersuchungen nach § 3a 1. eine verstärkte Bejagung, 2. eine orale Immunisierung und ... Jahren Tollwut amtlich nicht festgestellt und eine Untersuchung wild lebender Tiere nach § 3a durchgeführt worden ist." b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: ... aa) Nach der Angabe „§ 2 Abs. 2," wird die Angabe „§ 3a Satz 2," eingefügt. bb) Die Angabe „§ 4 Satz 2" wird durch ...
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576