Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz - GenBeschlG)

G. v. 12.09.1996 BGBl. I S. 1354
Geltung ab 19.09.1996; FNA: 201-6/2 Verwaltungsverfahren und -zwangsverfahren
Eingangsformel
Artikel 1 bis 5 (Änderungsvorschriften)
Artikel 6 Übergangsregelung
Artikel 7 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 bis 5 (Änderungsvorschriften)




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Artikel 6 Übergangsregelung



Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt.

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Artikel 7 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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