Änderung Anlage 4 ZVerkV vom 01.04.2011

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Anlage 4 ZVerkV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2011 geltenden Fassung
Anlage 4 ZVerkV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 28.03.2011 BGBl. I S. 530
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 08.06.2021) 
 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 4 (zu § 4) Trägerstoffe und Trägerlösungsmittel für Lebensmittelzusatzstoffe


(BGBl. I 2000 S. 1568 - 1570)



(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 08.06.2021) 
 



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