Eingangsformel - Fünfzehnte Ausnahmeverordnung zur StVZO (15. StVZOAusnV k.a.Abk.)

V. v. 28.02.1967 BGBl. I S. 263; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
Geltung ab 10.03.1967; FNA: 9232-1-15 Zulassung zum Straßenverkehr
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Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 27 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes wird nach Anhören der zuständigen obersten Landesbehörden verordnet:



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