Soweit ein Unternehmen Postdienstleistungen aufgrund einer Verpflichtung zum Universaldienst nach §
13 oder §
14 des
Postgesetzes oder diese Leistungen nach §
56 des
Postgesetzes erbringt, hat der Kunde gegen dieses Unternehmen im Rahmen der Gesetze und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Anspruch auf Erbringung der entsprechenden Leistungen.