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Artikel 43 - Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)

Artikel 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 43 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. Juli 2024 PostG PEntgV PUDLV PDLV PSG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Die Artikel 2 bis 4, 5 Nummer 2 bis 5, die Artikel 6 bis 18, 20, 21, 24, 25 Nummer 3, die Artikel 26, 30, 33 und 35 Nummer 5 treten am 1. Januar 2025 in Kraft.



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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. Juli 2024.





 

Frühere Fassungen von Artikel 43 PostModG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.07.2024 (30.10.2024)Berichtigung des Postrechtsmodernisierungsgesetzes
vom 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 331

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 43 PostModG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 43 PostModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Postrechtsmodernisierungsgesetzes
B. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 331
Berichtigung PostModGBer
... vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 43 Absatz 2 sind die Wörter „33, 34 und 36 Nummer 5" durch die Wörter „33 und 35 ...