Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die
Bundestarifordnung Elektrizität vom 26. November 1971 (BGBl. I S. 1865) zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. Januar 1980 (BGBl. I S. 122), außer Kraft. Tarife, die vor dem 1. Januar 1990 genehmigt worden sind, können bis zum 30. Juni 1992 beibehalten werden; in begründeten Einzelfällen kann die zuständige Behörde auch eine Änderung dieser Tarife unter den Voraussetzungen des §
12 genehmigen.