§ 2 - Verordnung zum Filmförderungsgesetz (FFGV k.a.Abk.)

V. v. 21.04.1993 BGBl. I S. 562; zuletzt geändert durch V. v. 02.10.2001 BGBl. I S. 2604
Geltung ab 01.05.1993; FNA: 707-12-4 Wirtschaftsförderung

§ 2



Die Verordnung zum Filmförderungsgesetz vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 2021) wird aufgehoben.



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