Zitierungen von § 12 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GO-BT selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 GO-BT Wahl der Schriftführer (vom 01.11.2025)
... der Festlegung der Zahl der Schriftführer und ihrer Verteilung auf die Fraktionen ist § 12 zu beachten. Bei der Abwahl eines Schriftführers ist § 2a Absatz 4 und 5 ...
§ 6 GO-BT Ältestenrat (vom 01.11.2025)
... den Vizepräsidenten und dreiundzwanzig weiteren von den Fraktionen gemäß § 12 zu benennenden Mitgliedern. Die Einberufung obliegt dem Präsidenten. Er ...
§ 10 GO-BT Bildung der Fraktionen (vom 01.11.2025)
... der Fraktionen (§ 11) nicht mitzählen, jedoch bei der Bemessung der Stellenanteile ( § 12 ) zu berücksichtigen ...
§ 10a GO-BT Gruppen (vom 01.11.2025)
... Eine Gruppe ist anzuerkennen, wenn nach dem Berechnungssystem für die Fraktionen ( § 12 ) ein Stellenanteil für einen Ausschuss oder ein parlamentarisches Gremium auf die Gruppe ...
§ 55 GO-BT Einsetzung von Unterausschüssen (vom 01.11.2025)
... Vorsitz des Unterausschusses nach dem Stärkeverhältnis der einzelnen Fraktionen richten ( § 12 ). (3) In einem Unterausschuss muss jede Fraktion, die im Ausschuss vertreten ... mit einem Mitglied vertreten sein. Im Übrigen sind die Grundsätze des § 12 zu berücksichtigen. (4) Ist eine Vorlage mehreren Ausschüssen zur Beratung ...
§ 57 GO-BT Mitgliederzahl der Ausschüsse (vom 01.11.2025)
... Das System für eine dem § 12 entsprechende Zusammensetzung der Ausschüsse und die Zahl der Mitglieder bestimmt der ...


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