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Zitierungen von § 36 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GO-BT selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 33 GO-BT Die Rede (vom 01.11.2025)
... der Redetexte hat sich an den zugeteilten Redezeiten zu orientieren. Die Regelungen der §§ 36 bis 38 finden bei Verletzungen der Ordnung oder der Würde des Bundestages auf schriftliche ...
§ 37 GO-BT Ordnungsgeld (vom 01.11.2025)
... Ist ein Mitglied des Bundestages innerhalb von drei Sitzungswochen gemäß § 36 Absatz 2 oder 3 dreimal zur Ordnung gerufen worden, setzt der sitzungsleitende Präsident mit dem Erlass des ... fest. Dies gilt nicht, sofern gegen das Mitglied bereits eine Maßnahme nach § 36 Absatz 2 Satz 3 ausgesprochen wurde. (2) Unbeschadet der Regelungen in Absatz 1 kann der ... Bundestages, auch ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist, ein Ordnungsgeld festsetzen. § 36 Absatz 3 gilt entsprechend. (3) Die Höhe des jeweils nach Absatz 1 oder 2 ...
§ 38 GO-BT Ausschluss von Mitgliedern des Bundestages (vom 01.11.2025)
... die Teilnahme an geheimen Wahlen und namentlichen Abstimmungen ermöglichen. (2) § 36 Absatz 3 gilt entsprechend. (3) Das betroffene Mitglied hat den Sitzungssaal ...
§ 39 GO-BT Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen (vom 01.11.2025)
... den Ordnungsruf ( § 36 ), das Ordnungsgeld (§ 37) und den Sitzungsausschluss (§ 38) kann das betroffene Mitglied ...
§ 49 GO-BT Wahlen (vom 01.11.2025)
... der Präsident hiervon erst zu einem späteren Zeitpunkt Kenntnis erhält. § 36 Absatz 3 findet im Hinblick auf den Zeitpunkt dieser Kenntnisnahme entsprechende Anwendung. (4) ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 24.11.2011 BGBl. I S. 2454
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3966/v55006.htm
