Zitierungen von § 47 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GO-BT selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 80 GO-BT Überweisung an einen Ausschuss (vom 01.11.2025)
... einzigen Abstimmung insgesamt abgestimmt. Wird die Teilung der Abstimmung beantragt ( § 47 ), bedarf es einer Abtrennung der Abstimmung über den Überweisungsvorschlag zu einer ...
§ 81 GO-BT Zweite Beratung von Gesetzentwürfen (vom 01.11.2025)
... (2) Über alle Teile des Gesetzentwurfs wird vorbehaltlich der Regelungen des § 47 gemeinsam abgestimmt, sofern der Bundestag nichts anderes bestimmt. Über ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
B. v. 24.06.2021 BGBl. I S. 2868


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