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Zitierungen von § 51 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GO-BT selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 45 GO-BT Feststellung der Beschlussfähigkeit, Folgen der Beschlussunfähigkeit (vom 01.11.2025)
... in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählung der Stimmen nach § 51 festzustellen, sofern nicht eine Fraktion namentliche Abstimmung verlangt. § 52 ...
§ 91 GO-BT Einspruch des Bundesrates (vom 01.11.2025)
... werden. Über den Antrag wird durch Zählung der Stimmen gemäß § 51 abgestimmt, wenn nicht namentliche Abstimmung verlangt wird (§ ...
 
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