§ 127 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBUK-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG)
G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 6 BUK-NOG Weitere Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (vom 05.08.2014) ... Post-Logistik Telekommunikation" ersetzt. b) Die Angabe zu § 127 wird wie folgt gefasst: „§ 127 (weggefallen)". c) Die ... b) Die Angabe zu § 127 wird wie folgt gefasst: „§ 127 (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 149 wird wie folgt gefasst: ... bis 8 und den Widerruf entscheidet das Bundesministerium der Finanzen." 5. § 127 wird aufgehoben. 6. § 149 wird aufgehoben. 7. In § 162 Absatz 1 ...
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