Änderung § 119a SGB VII vom 01.01.2013

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§ 119a SGB VII a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2013 geltenden Fassung
§ 119a SGB VII n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579, 2246
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 119a Verwaltungsgemeinschaften bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften


(Text neue Fassung)

§ 119a (aufgehoben)


vorherige Änderung

Jede landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bildet mit der bei ihr errichteten landwirtschaftlichen Alterskasse, landwirtschaftlichen Krankenkasse und landwirtschaftlichen Pflegekasse eine Verwaltungsgemeinschaft.



 
(heute geltende Fassung) 



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