Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben

§ 4 - Eisenbahn-Unfallkassenübergangsverordnung (EBUnfkÜV k.a.Abk.)

V. v. 07.02.1994 BGBl. I S. 198; aufgehoben durch Artikel 16 Abs. 13 G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836; 2014 BGBl. I S. 1311
Geltung ab 01.01.1994; FNA: 930-8-1 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 4 (aufgehoben)


§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von § 4 Eisenbahn-Unfallkassenübergangsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EBUnfkÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EBUnfkÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 EBUnfkÜV Inkrafttreten; Außerkrafttreten vorläufiger Regelungen
... mit Wirkung vom 1. Januar 1994 in Kraft. (2) § 1 Abs. 2, § 2 und § 4 treten mit dem Wirksamwerden entsprechender Bestimmungen der Satzung der Eisenbahn-Unfallkasse ...


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