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§ 2 - Milch- und Fettgesetz (MilchFettG k.a.Abk.)

G. v. 28.02.1951 BGBl. I S. 135; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 7842-1 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 2 Molkerei-Absatzgebiete



(1) Milchhändler und Molkereien (Abnehmer) sind verpflichtet, Milch, entrahmte Milch, Buttermilch und geschlagene Buttermilch nur von Molkereien, die von der obersten Landesbehörde bestimmt werden, zu beziehen. Die oberste Landesbehörde kann den Abnehmern mehrere Molkereien zur Wahl stellen; die gewählte Molkerei gilt als die nach Satz 1 bestimmte.

(2) Die Molkereien sind verpflichtet, Milch, entrahmte Milch, Buttermilch und geschlagene Buttermilch an die von der obersten Landesbehörde bestimmten Milchhändler oder Molkereien zu liefern. Die Lieferung an andere Milchhändler oder Molkereien ist unzulässig.

(3) Die Belieferung von Einzelverbrauchern mit Milch, die in Gefäßen oder Behältnissen nach § 9 des Milchgesetzes vom 31. Juli 1930 (Reichsgesetzblatt I S. 421) verkaufsfertig abgefüllt wird, oder die Belieferung von Großverbrauchern unmittelbar durch eine Molkerei ist nur in deren Absatzgebiet zulässig. Die obersten Landesbehörden können aus Gründen der Versorgung bestimmen, daß Molkereien auch außerhalb ihres Absatzgebietes Großverbraucher beliefern. Das Absatzgebiet der Molkerei ist das Gebiet, das sich aus den festgesetzten Liefer- und Annahmebeziehungen zu den Milchhändlern ergibt.

 
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Zitierungen von § 2 Milch- und Fettgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 MilchFettG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchFettG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MilchFettG Milchsammelstellen und Rahmstationen
... sich auf Molkereien beziehenden Liefer- und Annahmeverpflichtungen im Sinne der §§ 1 und 2 auf Milchsammelstellen und Rahmstationen erstrecken und dabei die Verpflichtungen nach § 2 ... 2 auf Milchsammelstellen und Rahmstationen erstrecken und dabei die Verpflichtungen nach § 2 auf Sahne (Rahm) jeden Fettgehaltes ...
§ 4 MilchFettG Begriffsbestimmungen
... Für dieses Gesetz sind die Begriffsbestimmungen der §§ 1 und 2 der Ersten Verordnung zur Ausführung des Milchgesetzes vom 15. Mai 1931 (Reichsgesetzbl. I S. ... Verbraucher, die Milch über den Haushaltsbedarf hinaus beziehen, insbesondere die in § 2 Abs. 2 des Milchgesetzes vom 31. Juli 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 421) genannten ...
§ 8 MilchFettG Änderungen und Ausnahmen
... Milcherzeugers, einer Molkerei oder eines Milchhändlers Bestimmungen nach §§ 1, 2 , 3, 5 und 6 ändern sowie Liefer- und Annahmebeziehungen und Milchhandelsbezirke (§ 6 ... können Ausnahmen von den Bestimmungen des § 1 Abs. 1 und 4 und des § 2 für bestimmte Gebiete oder für bestimmte Milcherzeugnisse ...
§ 30 MilchFettG Ordnungswidrigkeiten
... oder fahrlässig 1. der Lieferpflicht nach § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 oder § 5 zuwiderhandelt, 2. der Bezugspflicht nach § 2 Abs. 1 oder ... Abs. 1, § 2 Abs. 2 oder § 5 zuwiderhandelt, 2. der Bezugspflicht nach § 2 Abs. 1 oder der Abnahmepflicht nach § 1 Abs. 4 Satz 1 oder nach § 5 oder dem Verbot des ... 1 Abs. 4 Satz 1 oder nach § 5 oder dem Verbot des § 1 Abs. 4 Satz 2 oder des § 2 Abs. 2 Satz 2 oder des § 2 Abs. 3 zuwiderhandelt, 3. als Milchhändler oder ... 5 oder dem Verbot des § 1 Abs. 4 Satz 2 oder des § 2 Abs. 2 Satz 2 oder des § 2 Abs. 3 zuwiderhandelt, 3. als Milchhändler oder Großverbraucher ohne ...