Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2013 aufgehoben
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Artikel I - Erlaß über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes (LorbBlErl k.a.Abk.)

E. v. 24.03.1964 BGBl. I S. 242; aufgehoben durch Artikel IX E. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1380
Geltung ab 03.04.1964; FNA: 1134-6 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
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Artikel I



Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 844) bestätige ich die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes vom 23. Juni 1950.



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