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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2010 aufgehoben

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 81 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (VAG§81V k.a.Abk.)

V. v. 08.12.1978 BGBl. I S. 2021; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 27.12.2010 BGBl. I S. 2322
Geltung ab 24.12.1978; FNA: 7631-1-7 Versicherungsaufsichtsrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 81 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7631-1, veröffentlichten bereinigten Fassung in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes wird verordnet:


§ 1



Die Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 81 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen wird, soweit dem Bund die Aufsicht über Versicherungsunternehmen zusteht, auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen.


§ 2



Diese Verordnung gilt auch im Land Berlin, sofern sie dort in Kraft gesetzt wird.


§ 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 
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