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§ 59 - Bundesentschädigungsgesetz (BEG)

G. v. 18.09.1953 BGBl. I S. 1387; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 5 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 251-1 Entschädigung Bereinigung von DDR-Unrecht
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§ 59



(1) Der Verfolgte hat Anspruch auf Entschädigung für entrichtete Sonderabgaben, die ihm aus den Verfolgungsgründen des § 1 auferlegt worden sind. Nutzungsschäden werden nicht ersetzt.

(2) Als Sonderabgaben gelten auch

1.
der Verlust, der dem Verfolgten aus der Aufzwingung eines Heimeinkaufsvertrages entstanden ist;

2.
die Abgaben an die Deutsche Golddiskontbank zur Erlangung einer Ausfuhrgenehmigung;

3.
die Entrichtung von Reichsfluchtsteuer;

4.
die Zahlung von Säumniszuschlägen, Verzugszinsen, Bankspesen und Vollstreckungskosten, die aus Anlaß der Entrichtung von Sonderabgaben entstanden sind.

Abgaben an die Deutsche Golddiskontbank und Entrichtung von Reichsfluchtsteuer gelten als Sonderabgaben nur, wenn der Verfolgte aus den Verfolgungsgründen des § 1 zur Auswanderung genötigt gewesen ist.



 

Zitierungen von § 59 BEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 59 BEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 60 BEG
... Der Verfolgte hat den Anspruch nach § 59 auch dann, wenn die Sonderabgabe ganz oder teilweise mittels Vermögensgegenständen, die ... Verfolgten zustehenden Rückerstattungsansprüche gehen bis zur Höhe der nach § 59 für den Annahmewert der einzelnen entzogenen Vermögensgegenstände zu leistenden ... in seine freie Verfügung gelangten Kaufpreises verpflichtet, so wird der Anspruch nach § 59 insoweit im Verhältnis 10:1 in Deutsche Mark umgerechnet. Der Anspruch nach § 59 besteht ... § 59 insoweit im Verhältnis 10:1 in Deutsche Mark umgerechnet. Der Anspruch nach § 59 besteht nicht, wenn der Verfolgte den der Rückerstattung unterliegenden ...
§ 153 BEG
... für Schaden durch Zahlung von Sonderabgaben wird nach Maßgabe der §§ 59 , 60 geleistet. Voraussetzung ist, daß der Verfolgte vor dem 1. August 1945 die in § 1 ...