(1) Hat der Verfolgte bei Beginn der Verfolgung mehrere selbständige Erwerbstätigkeiten ausgeübt, so steht ihm der Anspruch auf ein Darlehen zur Wiederaufnahme jeder früheren Erwerbstätigkeit zu.
(2) Der Gesamtbetrag mehrerer Darlehen darf den Höchstbetrag des §
69 Abs. 3 nicht übersteigen.
§ 73 BEG ... § 69 Abs. 1 und 2, §§ 70 , 71, 72 Abs. 1, 2 und 4 finden auf den überlebenden Ehegatten und die Kinder eines ...
§ 114 BEG ... können, sowie seine Hinterbliebenen haben Anspruch auf Entschädigung nach §§ 66 bis 86. (2) Eine Berufsausbildung gilt auch dann als abgeschlossen, wenn der Verfolgte ...