Hat der Verfolgte eine selbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen oder weist er nach, daß er die Voraussetzungen für die erfolgreiche Aufnahme einer solchen Tätigkeit erfüllt, so finden §§
69,
71 entsprechende Anwendung. §
72 gilt sinngemäß.
§ 110 BEG ... §§ 87, 88, 90 bis 98 finden auf Angestellte und Arbeiter (§ 99 Abs. 1 Nr. 3), die im Zeitpunkt der ...
§ 114a BEG ... worden ist. (2) Die Entschädigung wird nach Maßgabe der §§ 87, 90 bis 98 frühestens von dem Zeitpunkt an geleistet, in dem der Verfolgte den erstrebten Beruf ...
§ 238a BEG ... der Ort der Verwaltung. (2) Absatz 1 gilt auch in den Fällen der §§ 90 , 165 und 171. (3) Die Bundesregierung kann bestimmen, welche Staaten, mit denen die ...