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Anlage 3 - Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)

Artikel 1 V. v. 21.06.2000 BGBl. I S. 918; aufgehoben durch § 13 V. v. 21.12.2011 BGBl. I S. 3120
Geltung ab 01.07.2000; FNA: 9241-34-1 Güterbeförderung
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Anlage 3 (zu § 4 Abs. 6, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 2 Satz 4 und § 8 Abs. 2) Bescheinigung über die fachliche Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitendenden Güterkraftverkehr


Anlage 3 wird in 4 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 2000 S. 926)



 

Zitierungen von Anlage 3 GBZugV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 GBZugV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GBZugV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 GBZugV Fachkundeprüfung
... die die Prüfung bestanden haben, wird eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 3 erteilt. (7) Die Prüfung und die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgen ...
§ 6 GBZugV Gleichwertige Abschlussprüfungen (vom 08.11.2006)
... 1 oder 2 anerkannten Abschlusses auf Antrag eine Fachkundebescheinigung nach dem Muster der Anlage 3  ...
§ 7 GBZugV Anerkennung leitender Tätigkeit
... für fachlich geeignet, so stellt sie eine Fachkundebescheinigung nach dem Muster der Anlage 3  ...
§ 8 GBZugV Geltungsumfang beschränkter Fachkundebescheinigungen
... Bescheinigung nach Absatz 1 auf Antrag eine Fachkundebescheinigung nach dem Muster der Anlage 3  ...