Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 11.02.2009 aufgehoben

§ 7 - Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes (BKomBesV)

§ 7 Berlin-Klausel



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 82 des Bundesbesoldungsgesetzes auch im Land Berlin.

Anzeige