siehe BGBl. I 2001 S. 2896
- a)
- Im einleitenden Satzteil werden nach der Angabe „(BGBl. I S. 2892)" die Wörter „, die durch Artikel 56 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist," eingefügt.
- b)
- Vor dem Wort „Datum" wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:
„Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)."
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V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274