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§ 14 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (LAP-mtDBWVV)

V. v. 17.04.2002 BGBl. I S. 1444; zuletzt geändert durch Artikel 62 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 30.04.2002; FNA: 2030-7-17-3 Beamte
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§ 14 Einführungslehrgang



Schwerpunkt des Einführungslehrgangs ist die Vermittlung und Vertiefung mathematischer und technischer Kenntnisse. Außerdem werden ein Überblick über die Organisation der Bundeswehr mit besonderer Berücksichtigung des Rüstungsbereichs und eine Einführung in das jeweilige wehrtechnische Fachgebiet gegeben. Die Anwärterinnen und Anwärter sollen am Ende des Lehrgangs über ein Grundwissen verfügen, auf dem die weitere Ausbildung aufbaut. Einzelheiten regelt der Lehrplan.

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