§ 15 Lehrgang Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Im Lehrgang Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den Grundzügen des Staats- und Verwaltungsrechts sowie spezialgesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften, soweit dies für die Wahrnehmung ihrer späteren Aufgaben notwendig ist, vertraut gemacht. Einzelheiten regelt der Lehrplan.
interne Verweise§ 27 LAP-mtDBWVV Schriftliche Prüfung (vom 05.04.2017) ... ist aus 1. dem Prüfungsgebiet Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen ( § 15 ), 2. dem Prüfungsgebiet Allgemeine Grundlagen der Wehrtechnik (§ 18 Abs. 2 ...
§ 29 LAP-mtDBWVV Mündliche Prüfung (vom 05.04.2017) ... aufgeteilt auf die Gebiete 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen ( § 15 ), 2. Allgemeine Grundlagen der Wehrtechnik (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) ...
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